Open/Close Menu Sportrecht, Schadenersatzrecht, Immobilienrecht, uvm.
richtig blinken im straßenverkehr

 

Untersuchungen haben gezeigt, dass immer weniger Autofahrer richtig blinken.
Die einen vergessen es, die anderen wissen gar nicht, wie es richtig geht. Dabei ist Blinken das wichtigste Verständigungsmittel auf der Straße. Blinken regelt das Miteinander der Autofahrer und verhindert schwere Unfälle.

Verkehrspsychologen sehen im falschen Blinkverhalten auch eine gewissen Bequemlichkeit, die im Normalfall aber noch nicht automatisch zu einem Unfall führt. Geht es in vielen Fällen ohne Blinken, wird diese schlechte Gewohnheit eben verinnerlicht.

Autofahrer wissen nicht
wann sie blinken müssen

Allerdings wissen viele Autofahrer auch gar nicht, wann sie blinken müssen.

Die österreichische Straßenverkehrsregelung sieht zwei Schutzmechanismen vor, dass wenn ein Lenker eines Fahrzeuges die Fahrtrichtung ändern oder den Fahrstreifen wechseln will.

Zum einen muss er oder sie sich davon überzeugen, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Zum anderen muss die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder der bevorstehende Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig angezeigt werden, dass sich andere Straßenbenützer darauf einstellen können.

Die Anzeige ist zu beenden, wenn das Vorhaben ausgeführt wurde oder der Lenker oder die Lenkerin davon Abstand nimmt.

1. Blinken für den Wechsel des Fahrstreifens

Grundsätzlich ist diese Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens mit den dafür bestimmten und am Fahrzeug angebrachten Vorrichtungen anzuzeigen. Bei einem Auto oder Motorrad ist das der Blinker. Es gibt aber auch Fahrzeuge, an denen eine solche Vorrichtung nicht vorhanden ist ( zB ältere Motorräder oder Fahrräder). Die Lenker oder Lenkerinnen solcher Fahrzeuge haben die Anzeige durch deutlich erkennbare Handzeichen durchzuführen.

Dies gilt im Übrigen auch, wenn an einem Fahrzeug der Blinker aufgrund einer technischen Panne ausgefallen ist.

Eine Änderung der Fahrtrichtung ist daher auch das Rechtsabbiegen auf einer Rechtsabbiegespur.

Dies bedeutet, dass der Blinker zu betätigen ist oder ein Handzeichen gegeben werden muss, obwohl man sich bereits auf einer dafür bestimmten Rechtsabbiegespur befindet.

Auch das Verlassen eines Kreisverkehrs muss durch Blinken oder Handzeichen angezeigt werden. Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist dies nicht notwendig, da der Kreisverkehr in eine bestimmte Richtung geführt wird.

2. Blinken bei Vorrangstraßen

Die österreichische Straßenverkehrsordnung kennt das Verkehrszeichen „Vorrangstraße mit besonderem Verlauf“. Es kann sein, dass eine Vorrangstraße über eine Kreuzung geführt wird und der „natürliche Straßenverlauf“ nicht dem Verlauf der Vorrangstraße entspricht. In diesem Fall gilt nach der Rechtsprechung auch das Befahren der Vorrangstraße als Änderung der Fahrtrichtung und muss entsprechend angezeigt werden.

3. Blinken beim Überholen

Beim Überholen muss sowohl das Ausscheren als auch das Einordnen nach Beendigung des Überholvorgangs durch Blinken oder Handzeichen rechtzeitig angezeigt werden. Dies gilt auch, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn (etwa ein angehaltenes Fahrzeug) umfahren wird.

Im Straßenverkehr hat dies weitreichende Folgen.

Solange an einem Fahrzeug die Absicht, die Fahrtrichtung zu ändern, nicht angezeigt wird, dürfen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass das Fahrzeug weiter geradeaus fährt.

Blinken oder eben auch nicht blinken schafft rechtlich eine Situation, auf die andere Verkehrsteilnehmer vertrauen dürfen.

Das Vertrauen ist lediglich dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn eine unklare Verkehrssituation vorliegt und konkrete Zweifel daran bestehen müssen, dass der Blinker richtig gesetzt ist.

 

3 anwaltliche Tipps nach einem Autounfall

  1. Auch wenn an Ort und Stelle bei der Unfallsaufnahme alles klar zu sein scheint, achten Sie auf eine saubere Dokumentation.
  2. Machen Sie Fotos oder (zur Dokumentation des Blinkens) eine kurze Videosequenz.
  3. Wenn es an Ort und Stelle Zeugen gibt, sprechen Sie diese konkret an, fragen Sie um Namen und Anschriften und schreiben Sie sich dies auf.

Oftmals ergibt es sich, dass der an der Unfallstelle so klare Sachverhalt später strittig wird und es ist sehr schwierig, die Dokumentation im Nachhinein nachzuholen

copyright by pixabay.com | Urheber: markusspiske

CategoryVerkehrsrecht