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Sexuelle Belästigungen sind seit 2016 nicht nur strafbar, sondern können auch den Job kosten.

Das Innsbrucker Arbeitsgericht bestätigte nun Belästigungen einer Mitarbeiterin als Entlassungsgrund. „Tussi“ und Grapschen „im Spaß“ kosteten langjährigen Mitarbeiter Job.

Artikel in der Tiroler Tageszeitung

Lesen Sie jetzt den gesamten Artikel „Entlassung nach Belästigung einer Mitarbeiterin in Tiroler Firma“ in der Tiroler Tageszeitung nach.

 

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