Open/Close Menu Sportrecht, Schadenersatzrecht, Immobilienrecht, uvm.

Wir werden immer wieder gefragt, ob wir als Rechtsanwälte für ein bestimmtes Gebiet auch Fachanwalt sind.

Der Begriff Fachanwalt

Der Begriff des Fachanwaltes ist in der Österreichischen Rechtsanwaltsordnung nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Bezeichnung aus dem deutschen Recht.

Dort gibt es den Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Fachanwalt für Arbeitsrecht, den Fachanwalt für Erbrecht, den Fachanwalt für Familienrecht, den Fachanwalt für Medizinrecht, etc. etc.

Andere Themengebiete wie beispielsweise der Fachanwalt für Sportrecht oder der Fachanwalt für Schadenersatzrecht werden zukünftig vermutlich noch nachziehen.

 

Kernbereich des Fachanwaltes

Der Kernbereich des Fachanwaltes liegt darin, dass ein Fachanwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sowie Fortbildungen nachweisen muss.

Hier ist aber anzumerken, dass der Zugang zum Anwaltsberuf in Deutschland nach dem Studium anders aufgebaut ist und die Anwaltsspezialisierung in Österreich auf Basis der freiwilligen Wahl von Spezailagebieten erfolgt.

 

Der Fachanwalt in Österreich

Auch wenn es in Österreich den Begriff des Fachanwaltes nicht gibt, haben wir die Grundsätze des Systems der deutschen Fachanwälte in unseren Kanzleialltag integriert.

Wir beschränken uns auf unsere Spezialgebiete, in denen wir wie ein Fachanwalt besondere theoretische Kenntnisse und große Erfahrung haben.

Darüber hinaus bekennen wir uns zur permanenten Fortbildung, haben Zugang zu leistungsstarken Onlinedatenbanken und verfügen über eine umfassende Bibliothek.

 

TIPP Ihrer Rechtsanwälte aus Innsbruck:

  1. Gerade die Fragen zum Begriff des Fachanwaltes zeigen auf, wie oft deutsche Rechtsbegriffe in Österreich gesucht werden.
  2. Das deutsche und das österreichische Recht sind sich in der Begrifflichkeit ähnlich, weichen im Inhalt aber deutlich voneinander ab.
  3. Seien Sie vorsichtig, welchen Informationen Sie trauen und nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch.

Aus Basis dieser Erstberatung können Sie sodann entscheiden, welchen Weg Sie weiter beschreiten wollen.

 

CategoryAllgemein